Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und der HRW GbR.
Allgemeines
Das von Ihnen gemietete Ferienhaus ist Eigentum der HRW GbR,
Wiesloch. Ein Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der HRW GbR zustande.
Anmeldungen / Buchungen
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der HRW GbR den Abschluß
eines verbindlichen Mietvertrages an. Ihre Anmeldung kann dabei schriftlich, mündlich
oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für
alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen. Der Mietvertrag
tritt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung in Kraft. Fernmündliche
Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung
und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit
der Bestätigung besteht. Preise / Kurtaxe An die genannten Preise
halten wir uns bis zum Ablauf des Kalenderjahres gebunden. Bei Buchungen in das
folgende Kalenderjahr behalten wir uns Preisänderungen vor, bis wir die neuen
Preise auf unserer Homepage veröffentlichen. Falls Preisänderungen 10
% übersteigen, sind Sie berechtigt, kostenlos innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungserhalt vom Vertrag zurückzutreten. Kurtaxe ist nach ortstüblichen
Tarifen vor Ort zu entrichten. Zahlung Bei Erhalt der Buchungsbestätigung,
die zugleich Rechnung ist, werden innerhalb von 2 Wochen 20 % des Gesamtmietpreises,
mindestens jedoch € 60,-- als Anzahlung fällig. Der Restbetrag muß
bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei HRW GbR, Wiesloch,
eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 4-Wochenfrist wird der Gesamtbetrag
sofort fällig. Reklamationen Trotz aller Bemühungen sind
eventuelle Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich
an den/die Betreuer vor Ort weitergeleitet werden. Sollte das Problem in einer
angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages
innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber
HRW GbR, Wiesloch, geltend machen. Nach dieser Frist können
Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Die Frist bis zum Verfall beginnt an
dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte. Rücktritt /
Rücktrittsgebühren Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom
Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, werden wir
eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung verlangen:
bis 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung kostenlos bis 45 Tage vor
Mietbeginn 20 % des Gesamtmietpreises, jedoch mindestens € 60,-- ab
44 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmietpreises ab 21 Tage vor Mietbeginn
80 % des Gesamtmietpreises Schriftform Rücktritts- und Änderungserklärungen
müssen in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Haustiere Haustiere, die mitgebracht werden sollen, müssen bei der Anmeldung
mit angegeben werden. Für jedes mitgebrachte Haustier fällt pro Tag
eine Gebühr an, die auf der Rechnung extra ausgewiesen wird. Die jeweilige
Gebühr kann der Preisliste ("Sonderleistungen") auf unserer Homepage
entnommen werden (http://exclusiv-ferienhaus.de). Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen,
Krieg, innere Unruhen usw.) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurücktreten.
Daten HRW GbR, Wiesloch, ist berechtigt, personenbezogene
Daten ihrer Gäste ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Mietverhältnisses
auf elektronischen Datenträgern zu speichern und zu verarbeiten. Im Falle
der Weitervermittlung von Gästen an einen anderen Eigentümer im Feriendorf
Stamsried dürfen diese Daten mit dem Einverständnis des Gastes auch
an den anderen Eigentümer weitergegeben werden. Allgemeine Verpflichtungen
/ Hausordnung Alle Gäste sind angehalten, sich nach der Hausordnung zu
richten (einzusehen in der Rezeption).Das Übertreten der Hausordnung kann
einen Verweis aus der Ferienanlage nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz
oder teilweise erstattet wird. Während des Aufenthaltes ist jeder
Mieter verpflichtet, das Ferienhaus selbst sauber zu halten. Die Endreinigung
wird ausschließlich durch von uns beauftragte Personen durchgeführt.
Alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden
oder abhanden gekommen sind, müssen ersetzt werden. Der Mieter hat das Ferienhaus
und seine Einrichtung pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Ferienhaus
gehört, verantwortlich.Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und
Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Ferienhaus bewohnt, sofort
zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, daß ein Schaden nicht während
seiner Mietzeit entstanden ist, daß ihn oder die ihn begleitenden Personen
kein Verschulden trifft. Der Anmelder haftet persönlich für alle Mitreisenden.
Kaution Die HRW GbR, Wiesloch, ist berechtigt, eine Kaution
in Höhe von € 100,-- zu verlangen. Diese Kaution wird bei Abreise zurückbezahlt,
soweit keine Schäden am Mietobjekt oder sonstige Forderungen der HRW GbR, Wiesloch, vorliegen.
Eventuell höhere Schadensersatzansprüche
werden durch die Rückzahlung der Kaution nicht gegenstandslos. Erfüllungsort
und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien
ist Wiesloch Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Mietvertrages zur Folge. HRW GbR Ferien in
Bayern Kleiberweg 18 69168 Wiesloch
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