Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der HRW GbR.
Das von Ihnen gemietete Ferienhaus ist Eigentum der HRW GbR, Wiesloch. Ein Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der HRW GbR zustande.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der HRW GbR den Abschluß eines verbindlichen Mietvertrages an. Ihre Anmeldung kann dabei schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen.
Der Mietvertrag tritt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung in Kraft. Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.
An die genannten Preise halten wir uns bis zum Ablauf des Kalenderjahres gebunden. Bei Buchungen in das folgende Kalenderjahr behalten wir uns Preisänderungen vor, bis wir die neuen Preise auf unserer Homepage veröffentlichen. Falls Preisänderungen 10 % übersteigen, sind Sie berechtigt, kostenlos innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt vom Vertrag zurückzutreten.
Die Kurtaxe ist nach ortstüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten.
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung, die zugleich Rechnung ist, werden innerhalb von 2 Wochen 20 % des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch € 50,-- als Anzahlung fällig. Der Restbetrag muß bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei HRW GbR, Wiesloch, eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 4-Wochenfrist wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich an den/die Betreuer vor Ort weitergeleitet werden. Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber HRW GbR, Wiesloch, geltend machen. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Die Frist bis zum Verfall beginnt an dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte.
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, werden wir eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung verlangen:
Rücktritts- und Änderungserklärungen müssen in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Haustiere, die mitgebracht werden sollen, müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden. Für jedes mitgebrachte Haustier fällt pro Tag eine Gebühr an, die auf der Rechnung extra ausgewiesen wird. Die jeweilige Gebühr kann der Preisliste ("Sonderleistungen") auf unserer Homepage entnommen werden (https://exclusiv-ferienhaus.de).
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen usw.) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurücktreten.
HRW GbR, Wiesloch, ist berechtigt, personenbezogene Daten ihrer Gäste ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Mietverhältnisses auf elektronischen Datenträgern zu speichern und zu verarbeiten. Im Falle der Weitervermittlung von Gästen an einen anderen Eigentümer im Feriendorf Stamsried dürfen diese Daten mit dem Einverständnis des Gastes auch an den anderen Eigentümer weitergegeben werden.
Alle Gäste sind angehalten, sich nach der Hausordnung zu richten (einzusehen in der Rezeption).Das Übertreten der Hausordnung kann einen Verweis aus der Ferienanlage nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.
Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Ferienhaus selbst sauber zu halten. Die Endreinigung wird ausschließlich durch von uns beauftragte Personen durchgeführt. Alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, müssen ersetzt werden. Der Mieter hat das Ferienhaus und seine Einrichtung pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Ferienhaus gehört, verantwortlich.Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Ferienhaus bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, daß ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, daß ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der Anmelder haftet persönlich für alle Mitreisenden.
Die HRW GbR, Wiesloch, ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von € 100,-- zu verlangen. Diese Kaution wird bei Abreise zurückbezahlt, soweit keine Schäden am Mietobjekt oder sonstige Forderungen der HRW GbR, Wiesloch, vorliegen. Eventuell höhere Schadensersatzansprüche werden durch die Rückzahlung der Kaution nicht gegenstandslos.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Wiesloch
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
HRW GbR Ferien in Bayern
Kleiberweg 18
69168 Wiesloch